Projekt Stuttgart 21 - ein Paradebeispiel von Volksverdummung?
Liebe Besucher von SchienenlaermBlog,
gehören Sie auch zu den Bürgern, die mit Interesse den massiven Protest der Stuttgarter Bürger gegen ein Großprojekt der Bahn und Politik verfolgen - ein Projekt, das seit 1994 beschlossen und längst rechtlich nach allen Seiten hin abgesichert war? Haben Sie auch mit Spannung den Ausgang der Schlichtungsgespräche zu Stuttgart 21 verfolgt - Dialoge, in denen die Kontrahenten aufgefordert waren, mit gegenseitigem Respekt , Vertrauen und Offenheit auf einander zuzugehen und auf Augenhöhe gemeinsam nach einer sachgerechten Konfliktlösung zu suchen? Kommen Sie heute auch zu dem Ergebnis: Die Stuttgarter Runde war lediglich nur der Versuch, die Ohnmächtigen mit ihrer Niederlage zu versöhnen - ein untaugliches Modell demokratischer Konfliktlösung? Ein Modell, mit dem Politik und Bahn viel Vertrauen und Glaubwürdigkeit bei den Bürgern verloren haben?
Vielleicht sind Sie mit uns einer Meinung?
Knallhart agieren Bahn und Politik S21 mit allen Tricks durchzusetzen. Bahnchef Grube wirft den Gegnern von S21 inzwischen u.a.”Volksverdummung” vor - ein Vorwurf, der massiv der Politik und Bahn zu machen wäre. Wie sollte man es sonst anders nennen, wenn die Bahn vor dem vereinbarten Termin dem Ergebnis des Stresstestes zu S21 vorgreift und seinen Erfolg in den Medien verbreiten lässt - bereitwillig und überwiegend unkritisch durch die Medien kommentiert, obwohl das Ergebnis der Prüfung noch garnicht vorliegt und das schweizer Prüfbüro sma bisher auch Zweifel hat, dass das Bahnprojekt den Test in allen Punkten besteht? Die Politik schaut zu, oder sucht zielstrebig auch noch nach der kleinsten peanut, um Gegner über diese möglichst stolpern zu lassen: Allen voran den neuen Verkehrsminister der GRÜNEN, Winfried Hermann, ein Gegner von S 21 seit der ersten Stunde - Anfang der neunziger Jahre.
Das Projekt Stuttgart 21 ist ein Paradebeispiel: Politik und Bahn führen hier der Republik exemplarisch die gleichen Methoden vor, mit denen sie u.a. auch den jahrzehnte langen Kampf gegen Schienenlärm von Betroffenen vor Ort abwehren. Mit Stuttgart 21 lässt Politik und Bahn das Volk tief in ihre Trickkiste blicken, wie sie an allen Registern ihrer Beziehungen, ihrer Macht, ihres Einflusses ziehen - arrogant am “dummen Volk” vorbei. Was hilft gegen so viel Volksverdummung: Nur noch bundesweiter, massenhafter Protest?
Zwischenbericht von sma bewertet S21-Test kritisch
Juli 3rd, 2011 at 15:55
Gleichgültig ob es sich um S21, eine Hochbrücke über die Mosel, die Fehmarnbeltquerung, Ausbau der Transversale von Rotterdam nach Genua durch das Rheintal handelt, die Methoden der politisch Verantwortlichen und ihrer Verbündeten folgen stets dem gleichen Muster: Möglichst vorbei am “dummen Volk”.
Da fragt es sich, ob die bundesweit verstreuten Bürgerinitiativen nicht über adäquatere Methoden nachdenken müssten, um die fortschreitende “Volksverdummung” aufzuhalten? 100 Gegner der Fehmarnbeltquerung bei einem Besuch von Bundesverkehrsminister Ramsauer auf der Insel Fehmarn? Ist das nicht nur ein optisches - politisch kaum wahrzunehmendes - nicht aber ein politisch ernst zu nehmendes Zeichen von Widerstand? 600 Gegner auf der Demonstration in Rüdesheim gegen die Transversale durch das Rheintal und Tausende von Bürgern in Stuttgart, die bereit sind, gegen ein Großprojekt auf die Straße zu gehen, können bisher die Planungen nicht stoppen.
Juli 4th, 2011 at 14:50
Ich selber war auf der Veranstaltung in Burg auf Fehmarn. Solch eine Arroganz und Hochmut gegenüber den Demonstranten, die Herr Ramsauer an den Tag gelegt hat, zeigt, daß es ihm egal war an dieser Veranstaltung teilzunehmen, weil er klar gesagt hatte, es geht nicht über das Ob, daß wäre schon entschieden, sondern nur über das wie.
Hallo, was soll das ???
http://www.radio-utopie.de/2011/06/27/widerstand-gegen-die-feste-fehmarnbeltquerung/#more-57051
Ich veranstalte in Bremen seit dem 13. September 2010 den Schwabenstreich gegen Stuttgart21, bin aktiver Stuttgart21-Gegner und Parkschützer und bin dabei die Bürgerintitiativen:
* Gegen die Feste FehmarnBeltQuerung
* Gegen die Y-Trasse
* Die Bundesvereinigung gegen Schienenlärm e.V.
und andere Intitiativen im Norden zu vernetzen, damit wir im Norden ein gewichtiges Bündnis für uns Und Gegen Stuttgart21 haben.
Es ist die einzigste Chance gegen diese politischen Hohlköpfe anzukämpfen.
ObenBleiben
Juli 4th, 2011 at 21:46
Der Protest gegen Stuttgart 21 ist inzwischen nicht nur ein Protest gegen S21. An den Demonstrationen nehmen doch zunehmend auch Bürger teil, die üblicherweise nicht zu Demonstrationen gehen. Dazu gehören auch Menschen, die sich nicht “notwendigerweise als Abweichler und Dissidenten von Mehrheitsmeinungen, real existierendem Parlamentarismus und allgemeinem Verkehrsaufkommens” sehen, die aber “bereit sind, die Position des Überfliegers einzunehmen, wenn Grundwerte unserer Demokratie in Gefahr geraten oder es zu einem jahrzehntelangen Stau kommt”.
Sie setzen sich für Demokratie als einzig möglicher Organisationsform in der Gesellschaft ein und wehren sich gegen jede Form der institutionellen, finanziellen, wirtschaftlichen und kulturellen Ausbeutung und Herrschaft des Menschen über den Menschen. Idealisten gibt es zum Glück noch: http://www.radio-utopie.de/grundwerte
Juli 9th, 2011 at 19:00
Schau an, da waren wieder 5.000 Leute in Stuttgart unterwegs um gegen Stuttgart 21 zu randalieren. Ich frage mich wirklich warum denn? Wurde nicht ein Prozess verabredet. Aber nein, warum soll man sich dran halten, wenn es einem nicht so passt. So sagte die BUND-Landesvorsitzende Brigitte Dahlbender forderte die Deutsche Bahn erneut zu einem sofortigen Bau- und Vergabestopp auf und verlangte die Offenlegung aller derzeit absehbaren Kosten für das Projekt. Eine Beteiligung des Aktionsbündnisses gegen “Stuttgart 21″ an der Präsentation der Stresstest-Ergebnisse ließ Dahlbender offen. Man wolle erst nach einer sachlichen Prüfung entscheiden, ob man teilnehme. Und was sagt der glorreiche grüne Ministerpräsident dazu. Nichts natürlich.
Oktober 15th, 2011 at 10:00
Es fehlt der Hinweis, dass - abgesehen von einigen Teilen - das Verfahren mit Planfeststellungsverfahren - z. T. sogar rechtskräftig - abgeschlossen wurde, die noch ausstehenden Planungen werden weitergeführt. Die finanziellen Abreden mit dem Land Baden-Württemberg haben vertraglichen Charakter.
Bei diesen Planungen gab es Bürgerbeteiligungen, wie sie in den Fachgesetzen vorgesehen sind.
Der Landtag war in die finanziellen Fragen eingebunden und in seiner Mehrheit einverstanden.
Im Bereich der Stadt Stuttgart galt es, im Sinne der Planungshoheit der Stadt Stuttgart den Flächennutzungsplan zu verändern. Auch bei dieser Maßnahme der städtischen Bauleitplanung ist eine Bürgerbeteiligung gesetzlich vorgesehen. Mir ist nicht bekannt, dass diese Beteiligung unterlassen wurde.
Ein Mediationsverfahren, wie es hier von einem früher sehr einflußreichen CDU-Politiker angeregt und geleitet wurde, ist gesetzlich nicht vorgesehen. Seine möglichen zulässigen Folgerungen bleiben verfassungsrechtlich im Dunkeln.
Die jetzt vorgesehene allgemeine Bürgerbeteiligung im Lande Baden-Württemberg (Volksentscheid) ist verfassungsrechtlich mehr als zweifelhaft. Selbst wenn der Staatsgerichtshof aus Gründen fehlender Zulässigkeit des gestellten Antrags nicht einschreitet, ist daraus nicht auf die Verfassungsmäßigkeit des Volksentscheids zu schließen.
Wenn - wie zu erwarten ist - der Volksentscheid für Stuttgart 21 ausgeht, so hat dieser keine Wirkungen, sieht man von einer grundlegenden Schwächung der Grünen ab.
Sollte wider Erwarten sich der Volksentscheid gegen Stuttgart 21 aussprechen, wird die Situation des Landes Baden-Württemberg schwierig. Denn einem solchen Abstimmungsergebnis stehen die abgeschlossenen Verfahren und Verträge entgegen. Es enstünde ein Rechtsstaatsdefizit, bei dem das rechtlich einwandfreie Zusammenwirken der beteiligten Akteure in Bund, Land, Region und Stadt grob gestört würde.
Und für die Problematik der Bewältigung des Schienenlärms bringt das alles gar nichts. Denn diese Problematik war in den Planfeststellungsverfahren und in der Verordnungszuständigkeit der Bundesregierung mit Zustimmung des Bundesrats zu klären und notfalls gerichtlich auszutarieren.