Unglaublich: 500 Güterzüge in 24 Stunden und eine Stadt plant ein Wohngebiet an einer hochbelasteten Strecke

Hier ein Beispiel für eine wenig durchdachte Planung:

Einstimmig haben Umwelt-und Bauausschuss der Stadt Hannover  die Pläne für ein neues Wohngebiet an der Güterumgehungsbahn Hannover gebilligt. HAZ  Die Güterumgehungsbahn zählt bundesweit zu den am meisten befahrenen Strecken. Alle drei Minuten fährt ein Güterzug rund um die Uhr. Die Verwaltung sieht kein Problem, das der Bewilligung eines Wohngebietes grundsätzlich im Weg steht Die Stadt räumt zwar ein. dass der Zugverkehr -trotz der geplanten Lärmschutzwand entlang der Strecke - zu Lärmbelästigungen führe, die man besonders während der Nacht wahrnehmen werde. Dabei würden auch Orientierungswerte für die städtebauliche Planung überschritten. Rechtliche Folgen habe diese Überschreitung aber nicht, da die gesetzlichen Grenzwerte deutlich höher liegen und nach den Berechnungen der Verwaltung eingehalten würden.

  • Eine derartige Planung und Argumentation ist unglaublich angesichts der Tatsache, dass  gerade in Hannove im Jahr 2000 die erste Lärmsanierungsmaßnahme bundesweit an einer alten Schienenstrecke  durchgeführt wurde - nach jahrelangem Protest der Bürger und der Stadt Hannover gegen den Schienenlärm an dieser Strecke.
  •  Eine derartige Planung und Argumentation ist unglaublich angesichts der Tatsache, dass in den letzten zehn Jahren Tausende von betroffenen Bürgern  ein großes Netzwerk über die gesamte Republik gespannt haben, weil sie sich u.a.  genau gegen diese z.Z. gültige Berechnung und Bewertung von Schienenlärm wehren - ganz besonders gegen den nicht gerechtfertigten Schienenbonus in Höhe von 5 dB(A).
  • Eine derartige Planung und Argumentation ist unglaublich angesichts der Tatsache, dass  inzwischen zahlreiche Studien vorliegen,die die gesundheitsgefährdenden, krankmachenden Auswirkungen von Schienenlärms bei hoher nächtlicher Auslastung einer Strecke nachgewiesen haben.
  • Eine derartige Planung und Argumentation ist unglaublich angesichts der Tatsache, dass zukünftig möglichst viel Güterverkehr auf die Schiene verlagert werden soll und mit einer Zunahme des Güterverkehrs in Höhe von 80% bis 2025 gerechnet wird.

Die BVS meint, dass eine Stadt, Gemeinde oder Kommune nicht den zweiten vor dem ersten Schritt machen darf . Bevor die Verantwortlichen ein neues Wohngebiet an einer hochbelasteten Schienenstrecke planen, sollten sie sich zunächst für eine wesentliche Minderung des Schienenlärms einsetzen. Für Lärmsanierung an Schienenwegen gibt es bis heute  keine gesetzliche Regelung. Lärmsanierung ist eine freiwillige Leistung des Bundes.

Unglaublich, dass der Bund in einem solchen Fall freiwillig und vor allem kurzfristig die Kosten für angeblich geplante Lärmschutzwände übernehmen wird.

Lärmschutzpolitik seit 1974 Lärmaktionsplanung - Anmerkungen der BVS; Lärmkarte Ballungsraum Hannover

Lärmaktionsplanung  -Erfahrungsbericht

8 Responses to “Unglaublich: 500 Güterzüge in 24 Stunden und eine Stadt plant ein Wohngebiet an einer hochbelasteten Strecke”

  1. Dr. Dirk Windelberg Says:

    Ziel einer jeder Raumplanung durch Städte und Gemeinden sollte sein:

    Um Bahngleise mit nächtlichem Güterzugverkehr darf
    - innerhalb geschlossener Ortschaften
    - innerhab eines Streifens von 300 m beidseitig von diesem Gleis keine Wohnbebauung zugelassen werden.

    Wenn durch die Stadt Hannover geplant wird, Wohnbebauung innerhalb eines 300m-Streifens zuzulassen, so ist zu erwarten, dass die Bewohner sich mit Recht über die unzumutbare Lärmbelästigung durch nächtlichen Güterverkehr beschweren. Bereits die Planung einer solchen Bebauung ist unverantwortlich!

  2. Olaf Ohlsen Says:

    Das Stadtplanungsamt in Oldenburg ist da etwas problemorientierter als Bau- und Umweltausschuss in Hannover. Mit 710 000 Euro Ausgaben müsse die Stadt rechnen, um auf eigene Kosten eine 370m lange Lärmschutzwand an den Bahngleisen am Rande des neu geplanten Wohnviertels hochzuziehen, teilte das Stadtplanungsamt dem Bauausschuss kürzlich mit. Es sei nämlich sehr fraglich, ob das Eisenbahnbundesamt bei künftig steigenden Zugbelastungen die Bahnstrecke in ein Sanierungsprogramm aufnehmen werde. Die Folge: Die Stadt wäre “verpflichtet, gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse für das Bebauungsplangebiet zu gewährleisten”. Bei der voraussichtlichen Steigerung des Schienenverkehrs sei zu befürchten, dass großflächige Gebiete für Wohnnutzungen nicht mehr geeignet wären ohne das Errichten von Lärmschutzwänden. Nordwest Zeitung Wesermarsch,01.02.11

  3. Gerhard Heller Says:

    Ungeachtet aller Proteste gegen Bahnlärm und Erschütterungen empfiehlt es sich hier - obwohl die Erfahrungssammlung selbstverständlich für jeden Ort speziell zu behandeln ist - einmal einen Blick auf die Lärmaktionspläne und die voll internationalisierte Betriebsführung des Schienenverkehrs auf der rechten Rheinseite zu werfen, wo zur Einhaltung internationaler Vereinbarungen, die EU Kernstrecken im Bahnverkehr, auf eine ca. 80%ige Zunahme der Kapazitäten des laufenden Gesamtverkehrs auszubauen sind (betroffen ist die rechte Rheinbahn auf ganze Länge von Wiesbaden Ost über Koblenz bis Troisdorf). Auch lässt sich die Schifffahrt auf dem Rhein im Welterbe Oberes Rheintal als Beispiel für den Umfang der Bedingungen einer internationalen Betriebsführung heranziehen.

    Eine Vielzahl der öffentlich-rechtlichen und privatrechtlichen Betroffenheiten führte hier zur lautstarken Aufforderung an die Landesregierungen umgehend die Klärung aller Fragen in Angriff zu nehmen, die letztlich tief in die Lärmaktionsplanungen eingreifen.

    Die grundsätzliche Neugliederung des Bahnbetriebs im Welterbe Oberes Mittelrheintal mit einer grundsätzlichen Änderung der Betroffenheiten ist aus lokaler Sicht nur mittels eines Planfeststellungsverfahrens möglich, in dessen Verlauf die Beziehungen des nach Privatrecht operierenden Netzbetreibers mit allen öffentlichen und privatrechtlichen Betroffenheiten mit allen Einspruchsmöglichkeiten nach dem Verwaltungsverfahrensgesetz abgeklärt und mit Beschluss auf Dauer geregelt werden können.

  4. BVS Says:

    Anmerkung zur Lärmaktionsplanung:
    Die EG-Umgebungslärmrichtlinie verpflichtet die Kommunen, Lärmaktionspläne aufzustellen und gesundheitliche Auswirkungen von Lärm zu senken. Die Öffentlichkeit muss über die Maßnahmen informiert und bei der Aufstellung von Aktionsplänen beteiligt werden. Bezogen auf den Schienenverkehrslärm hat die Kommune aber i.d.R. keine Möglichkeit, eine Minderung von Schienenlärm zu planen. Nach dem Allgemeinen Eisenbaghngesetz ist allein die Bahn für Maßnahmen zur Lärmminderung an Schienenwegen verantwortlich. I.d.R. führt die Bahn Lärmsanierung nur äußerst schwerfällig durch.
    Siehe auch:
    Erfahrungsbericht zur Lärmaktionsplanung
    Zu schön, um wahr zu sein ist das Handbuch Umgebungslärm, Aktionsplanung, Öffentlichkeitsbeteiligung

  5. 2statt4 Says:

    Letztlich stehen bei allen Bahnprojekten, besonders der Güterstrecken, monetäre Aspekte weit im Vordergrund. Lärmschutz wird da gerne ausgeblendet, zumal die Bahn ja noch immer den Schienenbonus genießt, der jeden Anwohner aufregt.
    Die Spitzenkräfte in der EU Verkehrs-Planung planen lustig europäische Traversalen, als ob ein großer Krieg bevorstünde.
    Hier in Frankfurt will man eine 2-spurige Mischstrecke ausbauen mit dem fadenscheinigen Argument, es diene allein der Pünktlichkeit der S-Bahn. In Wahrheit sollen aber nach dem Ausbau keine einzige S-Bahn mehr fahren, sondern zum Leidwesen aller Anwohner, Anlieger und Einwohner nur wesentlich mehr Güterzüge und zwar schneller und schwerer…

    Um das Lärmschutzargument zu bedienen, will man nach dem 2-3 jährigen Bau, der hier alle an den Wahnsinn bringen würde, eine bis zu 6m hohe Schallschutzwand aufstellen, die den Stadtteil auch optisch zerteilt. Das Landschaftsschutzgebiet des Frankfurter Grüngürtels interessiert die Planer auch nicht - dafür will man irgendwo anders, irgendeinen Ausgleich schaffen.

    Leider ist die Rücksichtslosigkeit unserer Politiker nicht zu bremsen und die Bahn scheint einige gut eingeseift zu haben.
    Zum Glück sind die Kommunen pleite - so hoffen nun viele unserer Mitstreiter auf das Fehlen des nötigen Kleingeldes für diese verhassten Projekte.
    Wir werden hier mehr Demonstrationen planen!

  6. Flocke Says:

    Für die Bahn kann Lärmschutz kein Thema sein, da der Gesetzgeber die Bahn diesbezüglich ganz bewußt schützt. Man muss sich wirklich fragen, warum noch niemand deswegen das Bundesverfassungsgericht oder den EuGH angerufen hat. Es ist auch unfassbar, warum Züge mit bis zu 120 km/h durch Ortschaften fahren dürfen. Autos dürfen auf Straßen, die parallel zur Bahnstrecke verlaufen, zuweilen nur 30 km/h fahren. Hat jemand den Bericht der letzten Kontraste Sendung gesehen? Da kommen Menschen durch vorbeirasende Züge ums Leben - ohne wirkliche Konsequenz. Die Tötungsdelikte der Bahn bleiben ohne Folgen. Unglaublich, dass die Jusitz das scheinbar auch noch mitmacht. Hier zwei Links zu dem Bericht:

    http://www.rbb-online.de/kontraste/archiv/kontraste_vom_24_02/toedlicher_sog___lebensgefahr.html
    http://www.youtube.com/watch?v=Ms2PSPsUIxQ&feature=related

  7. BVS Says:

    Die BVS beschäftigt folgende Frage weiterhin:
    Wer wird die angekündigten Lärmschutzwände bezahlen? Die Stadt, die DB, der Bauherr?
    Dass der Bund die Lärmschutzwände kurzfristig bezahlen wird, scheint unglaublich. Das alte Argument, die Leute hätten selbst Schuld, sie wussten wohin sie ziehen, läßt sich in diesem Fall besonders gut anbringen. Allerdings: Hat hier nicht erst einmal die Stadt “Schuld”? Wieviel Verantwortung hat die Stadt für ihre Bürger zu übernehmen? Betroffene gibt es in diesem Gebiet bisher noch nicht.
    Die BVS hat Vertreter von Stadt, DB, Politik angeschrieben. Patrick Döring, MdB, ist bisher der einzige, der zu der o.g. Frage Stellung nimmt. Er aktualisiert das alte Argument, dass ein Käufer “eigenverantwortlich- und in vollster Kenntnis der örtlichen Gegebenheiten” die Entscheidung trifft, ein Haus in der Nähe einer Bahntrasse zu beziehen. Angeblich sei die Nachfrage hervorragend, sodass die Annahme gerechtfertigt sei, dass die Menschen die Einschränkung in Kauf nehmen würden, sofern Baugesellschaft, DB AG und die Stadt entsprechende Vorkehrungen zum Lärmschutz treffen würden. Aber das ist ja gerade die Frage.
    Entlang der Güterbahn gibt es viele Betroffene, die seit Jahrzehnten unter dem ständigen Lärm der vorbeifahrenden Güterzüge leiden, ohne dass Politik, Stadt oder DB dringend erforderliche Maßnahmen zur Lärmminderung durchführt.

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