Lässt ein Maximalpegelhäufigkeitskriterium die Betroffenen ruhiger schlafen?
Im Fluglärmgesetz gilt ein Maximalpegelhäufigkeitskriterium, was bedeutet, dass z.B. innerhalb bestimmter Nachtstunden (zwischen 23 und 5 Uhr) nur maximal 6 Flugzeuge starten bzw. landen dürfen, deren Pegel einen bestimmten Grenzpegel überschreiten. Es ist gleich, ob diese Flugzeuge z. B. alle zwischen 23:00 und 23:30 Uhr starten oder ob zu jeder vollen Stunde ein Flugzeug startet oder landet. Als Begründung wird angeführt, dass eine “unzumutbare Schlafstörung” auftritt, wenn mehr als 6 Flugzeuge starten, während 6 – oder weniger - Flugzeuge eine zumutbare Belastung des schlafenden Anliegers darstellen.
Dabei ist es zulässig, dass z.B. in einer Nacht 18 Flugzeuge mit Überschreitung dieses Grenzpegels starten, wenn dafür in zwei anderen Nächten keine Flugzeuge diesen Grenzpegel überschreiten. Es sind also völlig unterschiedliche nächtliche Szenarien möglich.
Die BVS meint, dass auch für den Schienenlärm für die Nacht ein Maximalpegelhäufigkeitskriterium eingeführt werden sollte. Wollte man die o.g. Regelung auf den Schienenlärm anwenden, würde die Regelung z.B. so aussehen:
Während einer Nacht (zwischen 23 und 05 Uhr) dürfen nur höchstens 6 Vorbeifahrpegel den vorgeschriebenen Grenzpegel überschreiten. Die Anzahl der Überschreitungen des Grenzpegels während der Zeit zwischen 23 und 5 Uhr ist - allerdings - auf jede einzelne der 365 Nächte eines Jahres zu beziehen.
Das Maximalpegelhäufigkeitskriterium ist ein Wortungetüm neueren Datums. Seit vielen Jahren fordern die Betroffenen an Schienenwegen erfolglos, dass der Vorbeifahrpegel stärker berücksichtigt wird. Beim Fluglärm wird ein lauter Start/Landung nun berücksichtigt. Aber nützt es den Betroffenen überhaupt etwas, wenn es völlig gleich ist, wie sich die lauten Schallereignisse während der Nacht über einen bestimmten Zeitraum verteilen?
Unter Wissenschaftliche Beiträge auf schienenlaerm.de ist die Untersuchung Das Maximalpegelhäufigkeitskriterium für nächtlichen Güterzugverkehrslärm - Januar 2011 -zur Diskussion gestellt.
Was meinen Sie? Die BVS würde sich hier auch über den Kommentar eines Sachverständigen freuen.
siehe z.B. im Stichwortkatalog Vorbeifahrpegel, Aufweckpegel, -kriterium