Lärmreduzierung nach Gutsherrenart- noch heute
Mai 9th, 2012Seit mehr als 20 Jahren kämpfen an verschiedenen Streckenabschnitten bundesweit Bürgerinitiativen mit großem Engagement gegen den gesundheitsgefährdenden Schienenlärm. Trotz aller Proteste verteilen Bahn und Politik Lärmschutz an Schienenwegen weiterhin beliebig nach Gutsherrenart.
Mal wird eine bereits abgeschlossene Lärmsanierungsmaßnahme wieder aufgegriffen, um den Lärmschutz - mit meterhohen Schallschutzwänden - an jeglicher gesetzlichen Regelung vorbei - in bestimmten Abschnitten nach Belieben zu erhöhen (Hambug), mal wird versprochen, den Schienenbonus, bei der Planfeststellung nicht mehr zu berücksichtigen (Oberrhein), mal wird es - zeitgleich - abgelehnt, den Schienenbonus bei der Planfeststellung nicht mehr zu berücksichtigen (BETUWE -Linie), mal sollte die K- Sohle eingeführt werden ( 2003), mal soll die LL-Sohle kommen (2014 ?).
Die vielfältigen Proteste von Bürgerinitiativen gegen Schienenlärm sind in der Regel jeweils von regionaler Bedeutung. In dem einen oder anderen Fall kann dieser Protest vor Ort - bei “günstiger Konstellation” - erfolgreich sein, wenn sich Bürgerinitiativen absprechen- sich einig sind in ihren Zielvorsellungen, wenn sich lokal einflußreiche, politische Vertreter und engagierte Vertreter lokaler Institutionen für die Interessen der Bürger vor Ort einsetzen oder aber, wenn Betroffene das Risiko kostspieliger Klagen nicht scheuen. Es ist schon mehr als 12 Jahre her, dass Bürgerinitiativen mit ihrem vorausgegangenen jahrelangen Einsatz für Lärmsanierung an Schienenwegen bundesweit - über alle regionalen Grenzen hinweg - einmal erfolgreich waren. 1999 gelang den Bürgerinitiativen der Einstieg in die Lärmsanierung an Schienenwegen. 100 Millionen DM pro Jahr wurden damals erstmalig bundesweit von der neu gewählten Regierung für Lärmsanierungsmaßnahmen an Schienenwegen zur Verfügung gestellt. Dieses Programm gilt noch heute. Eine neue gesetzliche Regelung zur Minderung des Verkehrslärms an Straßen und Schiene haben die Bürgerinitiativen bis heute nicht durchsetzen können. So werden Maßnahmen zur Lärmsanierung weiterhin nach Gutsherrenart verteilt - ungeachtet der Tatsache, dass Dr. Dr. Jörg Berkemann, Richter am Bundesverwaltungsgericht bereits 1996 feststellte:
“Das Fehlen eines .. Rechtsanspruches auf Lärmsanierung auch für den Schienenverkehr ist rechtsstaatlich bedenklich.. . Es ist dem Gesetzgeber dringlich anzuraten, diesen Antrag zu legitimieren.. . Wir haben eigentlich das verfassungsdogmatische Problem: Was machen wir mit dem schweigenden Gesetzgeber als Richter, was machen wir sozusagen mit dem unterlassenen Gesetzgeber, der seinen Schutzpflichten nicht nachkommt?“ (Sachverständiger in der Anhörung des Ausschusses für Verkehr zum SPD- Antrag „Minderung des Verkehrslärms an Straßen und Schiene“ vom 17.01.1996).
Was müssen wir unternehmen, um endlich bundesweit Erfolg im Kampf gegen Schienenbonus und Schienenlärm zu haben? Was sollten wir besser machen?